Gal Rita
Kossuth Lajos ut.55
H - 8996 Zalacseb
Umsatzsteuer-ID-Nr.: HU 54772685
Tel.: +36 30 9936 410
Fax : +36 92 371 515
E-Mail: are-gal-xya34[at]ddks-interrobinie.eu
Website: www.interrobinie.eu
EUTR: AA5851908
Ein Website-Box Projekt von netservice - wir schaffen homepagelösungen
Rundholz ( NPL - Naturpalisaden ) , ohne Wurzelanlauf:
nach ungarischer Laubholztabelle
Rundholz ( Pfähle , Stammholz , NPL ):
Rundholz ist vollholzig , wenn der Durchmesser vom Stock zum Zopf höchstens 1 cm je Länge abfällt , bei Erdstämmen bleibt der Wurzelanlauf unberücksichtigt .
Rundholz ( Pfähle , Stammholz , NPL ):
Rundholz ist abholzig , wenn der Durchmesser je 1 m Stammlänge um mehr als 1 cm abfällt , bei Erdstämmen bleibt der Wurzelanlauf unberücksichtigt .
Krümmung 1: schnurhaltig ( Pfähle , Stammholz und NPL )
Krümmung 2: laut Kundenwunsch ( kreative Verarbeitung )
gesund , frisch , vollholzig ohne Fäule und Faulstücke , festverwachsene gesunde Äste erlaubt.
§ 1 Geltung der Bedingungen
1.Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts - bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2.Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1.In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich
2.An speziell ausgearbeitete Angebote und Kostenvoranschläge ist der Verkäufer 45 Kalendertage gebunden.
3.Der Auftraggeber ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Verträge. Lehnt der Verkäufer nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
4.Alle Vertragsabsprachen bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen sowie Nebenabsprachen werden nur dann Vertrags bestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Das gilt ebenfalls für die Zusicherung von Eigenschaften.
5.Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
1.Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2.Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart , ab Werk H - 8996 Zalacseb, einschließlich normaler Verpackung.
§ 4 Liefer - und Leistungszeit
1.Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.Fälle höhere Gewalt (hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen und sonstige unvorhergesehene Ereignisse) im Betrieb oder einer seiner Lieferanten, entbinden von der Einhaltung der Lieferfrist.
Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, so ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4.Der Verkäufer ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Gefahrtragung
1.Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Gewährleistung
1.Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Der Käufer muß Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
2.Bei berechtigten Mängelrügen liefert der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach, Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur den unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 7 Schadenersatz
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1.Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig ( Rechnungswert ) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
2.Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund ( Versicherung, unerlaubte Handlung ) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderung tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Nahmen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin, wird der Verkäufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
3.Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers- insbesondere Zahlungsverzug- ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt- soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrage
§ 9 Zahlung
1.Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 14 Tage nach der Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung Innerhalb von 10 Tage kann der Besteller 2 % Skonto in Anspruch nehmen.
2.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks, Wechseln oder dergleichen gilt die Zahlung erst nach Einlösung als erfolgt.
3.Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken Berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mind. jedoch in Höhe von 3 % über den jeweiligen Diskontsatz der ungarischen Nationalbank zu berechnen.
4.Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5.Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich zugestimmt hat, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
6.Der Käufer erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer einverstanden.
§ 10 Sonstiges
1.Soweit gesetzlich zulässig, ist Zalaegerszeg Erfüllungsort und Gerichtsstand.
2.Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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